ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. DEFINITIONEN

1.1. "Verkäufer" bedeutet IC Filling Systems s.r.l, Regione Prata 25/d , Incisa Scapaccino (AT) 14045 Italien IVA IT 02502930346 REA AT 127913

1.2. "Käufer" bedeutet jede Person, Firma, Gesellschaft oder nicht eingetragene Vereinigung, die beim Verkäufer Waren bestellt oder kauft.

1.3. "Vertrag" ist ein individueller rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer, der aus dem Dokument mit der Bezeichnung "Heads of Agreement" und seinen Anlagen sowie diesen Bedingungen besteht, die vom Verkäufer und vom Käufer unterzeichnet wurden.

1.4. "Waren" sind die vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Maschinen und Anlagen.

1.5. "Rechnung" bedeutet die dem Käufer erteilte oder zugesandte Rechnung, in der die Waren und der Preis aufgeführt sind.

1.6. "Preis" bezeichnet den vom Käufer an den Verkäufer zu zahlenden Gesamtpreis für die in der Rechnung angegebenen Waren, der gegebenenfalls die Mehrwertsteuer und/oder andere anwendbare Steuern, Abgaben und angemessene Gebühren enthält, sofern nicht anders angegeben.

1.7. "Bedingungen" bedeutet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die neben dem ersten Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer auch für jeden weiteren Vertrag zwischen dem Verkäufer und demselben Käufer gelten und diesen regeln, auch wenn der nachfolgende Vertrag ohne Bezugnahme auf irgendwelche Geschäftsbedingungen geschlossen wird.

1.8. "Besondere Bedingungen" sind die besonderen Bedingungen, die zusätzlich zu diesen Bedingungen für den Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gelten und diesen regeln.

  1. AUFTRAGSANNAHME

2.1 Jede Angebotsanfrage muss vom Käufer schriftlich gestellt und dem Verkäufer per Brief, Fax oder E-Mail übermittelt werden, wobei die wesentlichen Bedingungen der Angebotsanfrage für den Verkauf der Waren anzugeben sind.

Jedes Angebot, das sich auf vom Verkäufer gelieferte Waren bezieht und dem diese Bedingungen zur Unterschrift beigefügt sind, stellt kein Angebot dar, das vom Käufer angenommen werden kann, sondern eine Aufforderung zur Erteilung eines Auftrags. Sofern mit dem Käufer nichts anderes vereinbart wurde, sind die Angebote 30 Kalendertage ab dem Datum des Angebots gültig. Die Annahme von Aufträgen liegt ganz im Ermessen des Verkäufers und unterliegt im Falle der Annahme den vorliegenden Bedingungen.

2.2 Innerhalb von [10] Arbeitstagen nach Erhalt einer Angebotsanfrage übermittelt der Verkäufer dem Käufer ein Angebot, das aus dem Dokument mit der Bezeichnung "Heads of Agreement" und seinen Anlagen sowie diesen Bedingungen besteht, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet wurden.

2.3 Innerhalb von [7] Arbeitstagen nach Erhalt des Angebots, das aus dem Dokument mit der Bezeichnung "Heads of Agreement" und seinen Anlagen sowie diesen Bedingungen besteht, sendet der Käufer dem Verkäufer das Dokument mit der Bezeichnung "Heads of Agreement" und seinen Anlagen sowie diese Bedingungen, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Käufers unterzeichnet wurden.

2.4 Die hier dargelegten Bedingungen können nicht geändert, ergänzt oder durch andere Bedingungen ersetzt werden, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich von einer im Namen des Verkäufers zeichnungsberechtigten Person akzeptiert.

  1. LIEFERUNG VON WAREN

3.1 Sofern nicht anders mit dem Käufer vereinbart, wird der Verkäufer die Lieferung der Waren durch einen vom Verkäufer benannten Spediteur auf Kosten des Käufers vornehmen.

3.2 Die Lieferung an den Käufer gilt als erfolgt, wenn die Waren dem Käufer oder seinem Beauftragten an der vom Käufer schriftlich angegebenen Adresse übergeben werden.

3.3 Unabhängig von der zwischen den Parteien vereinbarten Lieferfrist geht die Gefahr in jedem Fall spätestens mit der Übergabe der Waren an den ersten Frachtführer im Lager des Verkäufers auf den Käufer über.

3.4 Vom Verkäufer angegebene Lieferfristen oder -termine werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, stellen jedoch nur eine Schätzung dar, und die Lieferfrist wird durch die Mitteilung nicht zu einem wesentlichen Faktor. In jedem Fall gilt die Lieferfrist als zugunsten des Verkäufers. Der Verkäufer kann die Lieferung der Waren nach billigem Ermessen vorziehen oder aufschieben, ohne dass dies für den Käufer das Recht darstellt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, Schadensersatz oder Entschädigung zu verlangen oder das Recht auszuüben, die Haftung des Verkäufers aus irgendeinem Grund geltend zu machen.

3.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in allen Fällen Teillieferungen vorzunehmen. Bei Teillieferungen ist der Käufer nicht berechtigt, die Lieferung in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen als mangelhaft zu betrachten, um den gesamten Vertrag abzulehnen oder die Zahlung für eine frühere Teillieferung aufzuschieben.

3.6 Verweigert der Käufer die Annahme der Waren oder unterlässt er es, die für die Lieferung der Waren erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, über die Waren nach eigenem Ermessen zu verfügen und vom Käufer alle Verluste und zusätzlichen Kosten zu verlangen, die ihm durch die Verweigerung oder das Versäumnis entstanden sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lagerkosten ab dem Fälligkeitstermin der Lieferung). Jegliche Haftung für Risiken, die sich aus der Lagerung der Waren ergeben oder damit zusammenhängen, ist für den Verkäufer in den Grenzen des Artikels 1229 des italienischen Zivilgesetzbuches ausdrücklich ausgeschlossen.

3.7 Die Lieferfrist wird automatisch um den Zeitraum verlängert, der dem Verzug des Käufers bei der Zahlung des Preises entspricht, wie in Artikel 5 dieser Bedingungen vorgesehen.

Ebenso wird im Falle einer Verspätung des Käufers oder einer anderen von ihm beauftragten Person bei der Übermittlung einer Anweisung für die Lieferung der Waren die Lieferfrist automatisch um einen Zeitraum verlängert, der der Verspätung bei der Übermittlung entspricht. Im Falle von Änderungen an den Waren, die zwischen den Parteien nach dem Datum des Vertragsabschlusses schriftlich vereinbart werden, verlängert sich die Lieferfrist automatisch um den Zeitraum, der für die Durchführung dieser Änderungen angemessenerweise erforderlich ist.

  1. EIGENTUM AN DEN WAREN

4.1 In jedem Fall bleiben die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

4.2 Im Falle des Verzugs, der nicht ordnungsgemäßen oder verspäteten Zahlung einer einzigen vereinbarten Rate und unter der Voraussetzung, dass die ausbleibende Zahlung mindestens ein Achtel des Preises ausmacht, hat der Verkäufer zusätzlich zu den verfügbaren Rechtsbehelfen auf Schadensersatz und Erfüllung des Vertrags das Recht, den Vertrag gemäß Art. 1525 und 1526 des italienischen Zivilgesetzbuches durch eine einfache schriftliche Mitteilung an den Käufer auf beliebigem Wege (Fax, Einschreiben, usw.) zu kündigen. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung ist der Käufer verpflichtet, die Ware innerhalb von 3 (drei) Arbeitstagen auf eigene Kosten an den Verkäufer zurückzusenden. Wird die Ware nicht wie angegeben geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, die vollständige Rückerstattung und die Lieferung der Ware gemäß den Bestimmungen der Art. 633 und ff. der italienischen Zivilprozessordnung. Die Beendigung des Vertrages entbindet den Käufer nicht von einer bereits bestehenden Haftung gegenüber dem Verkäufer.

4.3 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass im Falle einer Vertragsauflösung die vom Verkäufer bereits eingezogenen Raten in vollem Umfang vom Verkäufer als Entschädigung für die Nutzung der Waren einbehalten werden, wobei der Verkäufer in jedem Fall das Recht hat, den zusätzlich entstandenen Schaden zu verlangen, unter anderem die Gerichtskosten für die Wiederbeschaffung der Produkte.

4.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren als Garantie oder Sicherheit zu geben oder Pfandrechte einzutragen oder irgendwelche dinglichen Rechte zu genießen, bevor der Preis vollständig bezahlt ist.

4.5 Im Falle eines Zahlungsverzugs, einer verspäteten Zahlung der ganz oder teilweise unbezahlten Waren kann der Käufer mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers die Waren (oder Teile davon) verkaufen oder anderweitig veräußern oder verarbeiten. In einem solchen Fall hat der Käufer die Erlöse aus dem Verkauf, der Veräußerung oder der Verarbeitung oder andere Gelder, die aus den Waren (oder einem Teil davon) stammen oder diese repräsentieren (einschließlich Versicherungserlöse), treuhänderisch für den Verkäufer entgegenzunehmen und zu verwahren und diese Erlöse oder anderen Gelder getrennt von Geldern oder Eigentum des Käufers und/oder Dritter aufzubewahren und diese Gelder so bald wie möglich nach Erhalt an den Verkäufer oder auf ein separates Treuhandkonto für den Verkäufer zu zahlen.

  1. PREIS UND BEZAHLUNG

5.1 Der Preis ist in voller Höhe in bar oder in frei verfügbaren Mitteln an oder vor dem Datum zu zahlen, das auf der Rechnung als Fälligkeitsdatum ("Fälligkeitsdatum") angegeben ist (sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde). Die Frist für die Zahlung ist von wesentlicher Bedeutung.

5.2 Die Rechnung wird dem Käufer vom Verkäufer am Tag der Lieferung oder so bald wie möglich danach ausgehändigt oder zugesandt, vorausgesetzt, dass der Verkäufer sich das Recht vorbehält, dem Käufer weitere Rechnungen in Bezug auf erhöhte oder zusätzliche Kosten zuzusenden, die gemäß diesen Bedingungen zu zahlen sind und zum Zeitpunkt der Versendung der ursprünglichen Rechnung nicht feststellbar waren.

5.3 Wenn der Preis bis zum Fälligkeitsdatum nicht vollständig bezahlt ist, kann der Verkäufer: -

5.3.1 alle weiteren Lieferungen an den Käufer (unter jedem Vertrag) stornieren oder aussetzen;

5.3.2 die Zahlungsweise und/oder den Preisnachlass für nachfolgende Lieferungen und Verträge zu ändern, auch indem er eine Vorauszahlung oder die Ausstellung zusätzlicher Garantien verlangt; und

5.3.3 dem Käufer ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung Zinsen gemäß dem italienischen Gesetzesdekret 231/2002 in Rechnung stellen (wobei ein Teil eines Monats für die Berechnung der Zinsen wie ein voller Monat behandelt wird).

5.4 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer alle Kosten und Auslagen zu erstatten, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Eintreibung von Geldern entstehen, die er aufgrund des Vertrages schuldet (auf der Grundlage einer vollständigen Entschädigung).

5.5 Die vom Käufer an den Verkäufer geleisteten Zahlungen werden vom Verkäufer auf die Rechnungen und auf die in den Rechnungen aufgeführten Waren in der Reihenfolge oder auf die Art und Weise angerechnet, die der Verkäufer nach eigenem Ermessen für angemessen hält.

5.6. Außer mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers darf der Käufer keine Abzüge von einer Zahlung für Waren für oder wegen irgendwelcher Angelegenheiten oder Dinge vornehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aufrechnungen, Kompensationen, Gegenforderungen oder gegenwärtige oder zukünftige Steuern.

5.7 Der Käufer haftet für die vollständige Bezahlung der Waren, auch wenn es Ausnahmen, Anfechtungen oder Streitigkeiten gibt, die erst nach der vollständigen Bezahlung des Preises geklärt werden können.

  1. UNTERSTÜTZUNG BEI DER INSTALLATION

6.1 Wenn der Käufer in der Angebotsanfrage darum bittet, wird der Verkäufer bei der Installation der Waren behilflich sein, unter der Bedingung, dass der Käufer spätestens innerhalb von [10] Tagen nach der Lieferung mitteilt, dass die Waren im Werk an ihrem Platz sind und alle elektrischen und pneumatischen Anschlüsse und sonstigen Dienstleistungen vorhanden sind und dass der Käufer alle seine in den Besonderen Bedingungen genannten Verpflichtungen erfüllt hat.

6.2 Die Hilfe bei der Installation durch den Verkäufer besteht in der Inbetriebnahme der Waren, der Durchführung der Inbetriebnahmeprüfung und der Schulung des Käufers und/oder seiner Techniker. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die Montage der Waren oder für den Anschluss der Waren an Wasser, Strom usw.

6.3 Die Hilfe bei der Installation wird in Stunden berechnet und vom Verkäufer in seinem Angebot geschätzt. Werden mehr als die veranschlagten Stunden benötigt, wird der Preis für die zusätzlichen Stunden vom Verkäufer zum gleichen Satz in Rechnung gestellt und vom Käufer innerhalb von [7] Tagen nach der Anfrage gezahlt. Der Käufer trägt die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterbringung des Verkäufers.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung der Bestellung gültigen Preislisten.

6.4 Nach der Inbetriebnahmeprüfung muss der Käufer die Inbetriebnahmebescheinigung unterzeichnen. Der Käufer darf die Unterzeichnung dieser Bescheinigung nicht wegen geringfügiger Mängel an den Waren verweigern (unter geringfügigen Mängeln sind solche zu verstehen, die die Nutzung, Funktionalität und/oder Sicherheit der Waren nicht wesentlich beeinträchtigen). Der Käufer und der Verkäufer können in der Inbetriebnahmebescheinigung vereinbaren, einige Änderungen an den Waren vorzunehmen, die der Verkäufer nach seinem Ermessen kostenlos oder auf Kosten des Käufers ausführt.

  1. ANNULLIERUNG VON VERTRÄGEN

7.1 Ein Vertrag kann nur mit Zustimmung des Verkäufers gekündigt werden.

  1. GARANTIEN, GARANTIE UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Garantien

8.1 Der Verkäufer garantiert, dass er zwar mit angemessener Sorgfalt auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Waren achtet, jedoch keinerlei Zusicherungen oder Garantien (weder ausdrücklich noch stillschweigend) in Bezug auf die Eignung für einen bestimmten Zweck, die Leistung, die Verwendung, die Beschaffenheit oder die zufriedenstellende Qualität der Waren gibt oder dass die Waren frei von Mängeln sind, es sei denn, dies ist in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen. Alle anderen Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, werden im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Bürgschaft

8.2 Der Käufer hat die Waren unmittelbar nach der Lieferung zu prüfen und den Spediteur schriftlich über etwaige Mängel, Schäden oder Defekte an den Waren zu informieren, indem er einen Vermerk auf dem Lieferschein anbringt, der die Waren begleitet. Darüber hinaus hat der Käufer den Verkäufer innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung (wobei die Zeit eine wesentliche Rolle spielt) schriftlich über angebliche Mängel an den Waren oder über Schäden oder Mängel an den Waren zu informieren, wobei die Mängel oder Schäden oder Mängel, die an den Waren festgestellt wurden, genau zu bezeichnen sind. Unterlässt der Käufer eine solche Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass die Waren in jeder Hinsicht vertragsgemäß sind, und der Käufer ist (vorbehaltlich Klausel 8.3) nicht berechtigt, die Waren abzulehnen oder Ansprüche gegenüber dem Verkäufer in Bezug auf Mängel, Schäden oder sonstige Defekte an den Waren geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass Reklamationen oder Beanstandungen den Käufer nicht dazu berechtigen, die Zahlung der Waren sowie die Zahlung anderer Lieferungen auszusetzen oder zu verzögern.

8.3 Hat der Käufer in der Angebotsanfrage die Unterstützung des Verkäufers bei der Installation der Waren angefordert, so hat der Käufer den Verkäufer schriftlich über angebliche Mängel an den Waren oder über Schäden oder Mängel an den Waren zu informieren, wobei er die Mängel oder Schäden oder Mängel, die an den Waren festgestellt wurden und die besonders zu kennzeichnen sind, während des Installationsvorgangs vollständig anzugeben hat. Unterlässt der Käufer eine solche Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass die Waren in jeder Hinsicht vertragsgemäß sind, und der Käufer ist (vorbehaltlich Klausel 8.4) nicht berechtigt, die Waren abzulehnen oder Ansprüche gegenüber dem Verkäufer in Bezug auf Mängel, Schäden oder sonstige Defekte an den Waren geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass Reklamationen oder Beanstandungen den Käufer nicht dazu berechtigen, die Zahlung der Waren sowie die Zahlung anderer Lieferungen auszusetzen oder zu verzögern.

8.4 Im Falle von Schäden oder anderen Mängeln an den Waren, die bei einer angemessenen Inspektion oder, falls der Käufer im Rahmen des Angebots an den Verkäufer um Unterstützung gebeten hat, während der Installation nicht erkennbar waren, ist der Verkäufer innerhalb von 7 Tagen nach der Entdeckung des Schadens oder des anderen Mangels und in jedem Fall nicht später als 12 Monate nach der Lieferung oder, falls der Käufer im Rahmen des Angebots an den Verkäufer um Unterstützung gebeten hat, ab dem Datum der Installation schriftlich zu benachrichtigen, wobei die an den Waren festgestellten Mängel oder Schäden oder Defekte, die speziell identifiziert werden müssen, vollständig anzugeben sind. Es wird vereinbart, dass etwaige Reklamationen oder Beanstandungen den Käufer nicht dazu berechtigen, die Zahlung der Waren sowie die Zahlung anderer Lieferungen auszusetzen oder zu verzögern.

8.5 Auf Verlangen des Verkäufers nach Meldung einer Reklamation sind mangelhafte/beschädigte Waren vom Käufer auf dessen Kosten unverzüglich an den Verkäufer zurückzusenden.

8.6 Wird ein Anspruch gemäß Klausel 8.2 oder 8.3 oder 8.4 geltend gemacht, den der Verkäufer anerkennt, kann der Verkäufer nach seinem alleinigen Ermessen

8.6.1 die genannten Waren (oder das betreffende Teil) kostenlos ersetzen; und/oder

8.6.2 dem Käufer den Preis ganz oder teilweise zu erstatten; und/oder

8.6.3 die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des gesamten oder eines Teils des Preises aufheben und der Verkäufer hat danach keine weitere Verpflichtung gegenüber dem Käufer.

8.6.4 In Bezug auf Klausel 8.6.1 ist die Garantie für alle Waren als kostenloser Ersatz von Waren oder Teilen von Waren gedacht, die sich als fehlerhaft erwiesen haben, und zwar in den Räumlichkeiten der Fabrik, in der sie hergestellt wurden. Die Garantie deckt nicht die Kosten für einen Arbeitseinsatz oder einen technischen Eingriff in den Räumlichkeiten des Käufers, einschließlich Reisezeit, Flugkosten und andere Nebenkosten; in solchen Fällen muss der Käufer den Verkäufer bitten, in den Räumlichkeiten des Käufers tätig zu werden, und der Verkäufer wird dem Käufer einen Kostenvoranschlag zusenden, der vom Käufer schriftlich zu akzeptieren ist. Die Garantie gilt für das Werk, in dem die Waren hergestellt wurden. Die Garantie für elektrische Artikel wird ausschließlich durch die Garantie der Hersteller der elektrischen Waren oder Teile abgedeckt, und jeder Ersatz, der während der Untersuchung dieses Anspruchs verschickt wird, gilt als bei Verkauf oder Rückgabe geliefert. Alle Kosten für Kurierdienste oder den Versand von Ersatzteilen im Rahmen der Garantie gehen zu Lasten des Käufers.

8.6 Alle Garantieleistungen werden bei Insolvenz oder Zahlungsverzug des Käufers ohne Vorankündigung ausgesetzt, wenn die Insolvenz oder der Zahlungsverzug länger als [10] Tage andauert.

Haftung

8.7 Außer im Falle von Betrug oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer weder aufgrund von Zusicherungen, stillschweigenden Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen noch aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen (einschließlich deliktischer Handlungen) oder aufgrund der ausdrücklichen Bestimmungen des Vertrags für entgangenen Gewinn oder für indirekte, besondere oder Folgeschäden, Kosten, Aufwendungen oder sonstige Schadensersatzansprüche jeglicher Art (unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit des Verkäufers, (unabhängig davon, ob durch Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Mitarbeiter oder Vertreter oder anderweitig verursacht), die sich aus oder in Verbindung mit der Lieferung der Waren (einschließlich jeglicher Verzögerung bei der Lieferung oder jeglichem Versäumnis, die Waren vertragsgemäß oder überhaupt zu liefern) oder ihrer Verwendung durch den Käufer ergeben, und die gesamte Haftung des Verkäufers aus oder in Verbindung mit dem Vertrag übersteigt nicht den Preis der Waren, sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.

9 HÖHERE GEWALT

9.1 Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen und haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Käufer aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung der Waren oder eines Teils davon entstehen, die direkt oder indirekt durch folgende Umstände verursacht werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, staatliche oder parlamentarische Beschränkungen, Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Handelsstreitigkeiten, Arbeitsunruhen, Unfälle, Feuer, Diebstahl, Überschwemmungen, Betriebsstörungen, verspätete oder ausbleibende Lieferungen oder andere Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen.

9.2 Im Falle höherer Gewalt kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen jeden Vertrag über den Verkauf von Waren gemäß diesen Bedingungen kündigen oder die Lieferung von Waren an den Käufer stornieren oder mit Zustimmung des Käufers Waren zu einem vereinbarten Lieferrhythmus liefern, der nach einer Aussetzung der Lieferungen beginnt.

9.3 Wenn der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt nicht über ausreichende Warenbestände verfügt, um alle seine Verpflichtungen zu erfüllen, kann der Verkäufer die verfügbaren Bestände nach billigem Ermessen unter seinen Käufern aufteilen.

  1. AUSSETZUNG DER VOLLSTRECKUNG UND BEENDIGUNG

10.1 Unbeschadet der Rechte des Verkäufers, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen, kann der Verkäufer jederzeit und ohne Vorankündigung die Ausführung des Vertrages aussetzen sowie die Lieferung der Waren von der vollständigen Vorauszahlung des Preises und aller anderen fälligen Beträge abhängig machen oder die sofortige Stellung angemessener Sicherheiten verlangen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungen, auch aus früheren Verträgen oder Beträgen, die auf verschiedene Gründe zurückzuführen sind, in Verzug ist, gleichgültig aus welchem Grund. Ein ähnliches Recht steht dem Verkäufer zu, wenn sich in der Person des Käufers, in seiner Struktur oder seinem sozialen Gefüge, in der Zusammensetzung seiner Organe oder seiner Geschäftsleitung, in seiner Finanzlage, seiner Eigenkapitalausstattung oder seinem geschäftlichen Ansehen etwas ändert, sowie im Falle von Erhebungsprotesten, anhängigen Vollstreckungsmaßnahmen oder vorsorglicher Aussetzung, Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Erfüllung von Verpflichtungen, auch gegenüber Dritten.

10.2 Für den Fall, dass der Käufer gegen eine Bestimmung des Vertrages (einschließlich, um Zweifel auszuschließen, dieser Bedingungen und der Besonderen Bedingungen, falls vorhanden) verstößt, in Liquidation geht, ein Konkursverwalter, Verwalter, Gerichtsvollzieher oder ein ähnlicher Beauftragter über sein gesamtes Vermögen oder einen Teil davon bestellt wird, in Konkurs geht oder scheinbar zahlungsunfähig wird oder eine Treuhandurkunde ausstellt oder einen Vergleich oder eine ähnliche Vereinbarung mit seinen Gläubigern eingeht, oder wenn Umstände eintreten, die nach alleiniger Meinung des Verkäufers den Eintritt eines der vorgenannten Fälle wahrscheinlich machen, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag ohne Vorankündigung und ohne jegliche Haftung unverzüglich zu kündigen. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, alle zwischen Verkäufer und Käufer noch nicht erfüllten Verträge oder Teile davon zu stornieren und die Waren an eine andere Partei zu verkaufen oder anderweitig zu veräußern und mit ihnen zu handeln.

10.3 Die Beendigung des Vertrages entbindet den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer, und bei einer solchen Beendigung ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer den Verlust oder Schaden zu verlangen, den er aufgrund der Beendigung erlitten hat.

  1. ALLGEMEINES

11.1 Die Nichtausübung oder Verzögerung der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis, eines Rechtsmittels oder eines Vorrechts durch den Verkäufer gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.

11.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, so gilt diese Bestimmung oder dieser Teil als nicht Bestandteil dieser Bedingungen; die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen bleibt davon unberührt.

11.3 Alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen, die gemäß diesen Bedingungen vom Verkäufer an den Käufer oder umgekehrt erfolgen müssen oder dürfen, bedürfen der Schriftform und sind im Falle von Mitteilungen an den Verkäufer an die in diesen Bedingungen angegebene Adresse (oder eine andere, dem Käufer von Zeit zu Zeit mitgeteilte Adresse) und im Falle von Mitteilungen an den Käufer an die letzte bekannte Adresse des Käufers zu senden. Bekanntmachungen und andere Mitteilungen sind per Einschreiben mit Rückschein, per Fax oder persönlich zu übermitteln.

11.4 Der Verkäufer ist berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers jegliche Vorteile abzutreten oder seine Aufgaben und Verpflichtungen aus diesen Bedingungen zu übertragen, zu delegieren oder unterzuvergeben. Keine der Rechte oder Pflichten des Käufers aus diesen Bedingungen oder dem Vertrag dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ganz oder teilweise abgetreten oder übertragen werden.

  1. SCHUTZ VON INFORMATIONEN

Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass der Verkäufer seine Daten gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) (EU) 2016/679 digital speichert und verarbeitet.

13. WERBUNG UND VERKAUFSFÖRDERUNG

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, alle Bilder und Videos der an den Käufer gelieferten und in seinem Betrieb aufgenommenen Maschinen für Werbezwecke (einschließlich Website-Werbung, Prospekte, Broschüren) zu verwenden, und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dem Verkäufer die unbefristete Verwendung dieser Bilder zu gestatten, einschließlich der Bilder von Mitarbeitern des Käufers, die auf den Fotos oder Videos zu sehen sind. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden oder Haftungen freizustellen, die sich aus der unbefugten Nutzung der Bilder und/oder Videos durch Mitarbeiter oder Dritte ergeben.

  1. GERICHTSBARKEIT UND GELTENDES RECHT

14.1 Dieser Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht dem italienischen Recht, und die Parteien unterwerfen sich hiermit unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Asti.